Land RLP stellt erweiterte Maßnahmen vor für Kommunen über Inzidenz 200
Mit einer Änderungsverordnung der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung trifft Rheinland-Pfalz Regelungen für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 200 übersteigt. Dazu gehören u.a.:
- Einzelhandel: Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, und Gartenbaumärkte dürfen nur im Rahmen des Einzel-Terminshoppings öffnen. Nach vorheriger Vereinbarung werden Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
- Der Friseurbesuch ist nur mit einem negativen Schnell- oder Selbsttest möglich.
- Sport im Freien ist nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig.
- Fahrschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.
- Musikschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt. Gruppenunterricht ist untersagt.
- Autofahren: Für Fahrten im privaten Kraftfahrzeug mit Personen aus verschiedenen Hausständen gilt für Mitfahrer eine Maskenpflicht.