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Bewerbungen für 5 Jahre Rheinstrand bis Mitte September möglich

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Der „Mainzer Rheinstrand“, der seit 2009 regelmäßig in den Sommermonaten eingerichtet wird, soll weiter bestehen bleiben. Nachdem der Pachtvertrag in diesem Jahr ausläuft, können sich nun wieder Gastronomen am Interessenbekundungsverfahren für die Neuverpachtung bewerben. Einzige Bedingung: Bewerben können sich nur diejenigen, die seit mindestens drei Jahren einen Betrieb führen. Für eine größtmögliche Planungssicherheit des zukünftigen Betreibers wird der Rheinstrand auf die Dauer von 5 Jahren, 2014 bis 2018, vergeben. Alle Informationen zum Verfahren können auch unter www.mainz.de/Ausschreibungen entnommen werden. Die Bewerbungsdeadline ist der 15.9.2013.